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Akute Notfälle können natürlich auch direkt in die Praxis kommen.
Neu! Schnell! Berührungsfrei! Komfortabel! Netzhautuntersuchung ohne Pupillenerweiterung bis 200° mit dem innovativen optomap®-System in unserer Praxis >> zum Artikel
Neue Rechtssprechung zur Erstattung durch private Krankenkassen. >> zum Artikel
Neue Rechtssprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit.
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Die Finanzverwaltung hat sich kürzlich über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Augenlaser-OP’s abgestimmt. Denn es war streitig, ob für die steuerliche Berücksichtigung ein vor der Operation ausgestelltes amtsärztliches Attest gefordert werden soll.
Die Finanzverwaltung hat entschieden:
Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Augenlaser-Operation unterziehen, liege immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stelle somit eine Heilbehandlung dar. Zudem sei die Operationsmethode auch wissenschaftlich anerkannt. Daher sollen nun Aufwendungen für diese Operation ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (S 2284 A – St 32 3)
